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Filme

Perlen in einem Wust von
Zelluloid-Banalitäten

Der deutsche Nachkriegsfilm – gerechnet von 1945 bis Anfang der 60erJahre – war besser als sein Ruf. Der Film „Rosen für den Staatsanwalt“ (Foto: Imago) beweist das.

Lange Zeit genoss der deutsche Nachkriegsfilm bei Filmhistorikern einen miserablen Ruf. Auf den Leinwänden erschienen Heimatschnulzen, dümmliche Lustspiel-Klamotten, mit Schlagern vollgepflasterte Revuefilme, oberflächliche Kriminalreißer oder melodramatische Rührschinken. Es war keine Überraschung, als kritische Filmschaffende 1958 mit dem so genannten Oberhausener Manifest „Opas Kino“ für tot erklärten. Doch wahr ist auch, dass es neben der Massenproduktion seichter Unterhaltungsware zahlreiche Filme gab, denen das Prädikat „Wertvoll“ zugeschrieben werden darf. Das gilt für Filme direkt nach 1945, aber auch noch in späteren Jahren. Unter Cineasten gibt es längst ein differenzierteres Bild des deutschen Kinoschaffens jener Zeit.

Meine Erinnerungen an rund 15 Jahre Nachkriegsfilm besagen, dass sich schon in den ersten Jahren nach 1945 ernsthaft mit der Nazi-Zeit beschäftigt wurde. Es gab zahlreiche Produzenten, Autoren und Regisseure, die sich des Themas annahmen. Die drei ersten Filme, die nach der Kapitulation gedreht wurden, sind ein Beispiel dafür. Die Mörder sind unter uns (Regie: Wolfgang Staudte, sowjetische Zone), Und über uns der Himmel (Josef von Baky, britische Zone) und Zwischen gestern und morgen (Harald Braun, amerikanische Zone) boten unterschiedliche Ansätze (und Ergebnisse).

Weitere Filme, die ich in verschiedenen Frankfurter Kinos sah, waren In jenen Tagen (Regie: Helmut Käutner), Der Ruf (Josef von Baky), Morituri (Eugen York), Ehe im Schatten (Kurt Maetzig) Film ohne Titel (Josef von Baky), Rotation (Wolfgang Staudte), Berliner Ballade (Robert A. Stemmle) sowie Der Verlorene (Peter Lorre). Die Liste ist unvollständig.

Rosen für den Staatsanwalt

Besonders beeindruckend war in späterer Zeit das satirisch angehauchte Drama Rosen für den Staatsanwalt (Regie: Wolfgang Staudte, 1959), eine Beschreibung der politischen Situation im „entnazifizierten Deutschland“, in dem ehemalige Nazi-Juristen ihre Karrieren unbehelligt fortsetzten: – so wie Kriegsgerichtsrat Dr. Schramm (Martin Held), der einen jungen Mann (Walter Giller) wegen des Kaufs von zwei Dosen Schokolade („Zersetzung der Wehrkraft“) zum Tode verurteilt hat und nun als Oberstaatsanwalt für die neue, demokratische Gesellschaft tätig ist.

Ein Höhepunkt in jener Zeit ist der Antikriegsfilm Die Brücke (Regie: Bernhard Wicki). Selten ist die Irrsinnigkeit von Kriegen so deutlich herausgearbeitet worden wie in diesem Drama, in dem Fritz Wepper, Knut Hinz und Volker Lechtenbrink ihre Karrieren als Schauspieler starteten. Sieben verblendete und kampfeswillige Schüler werden in den letzten Kriegstagen in einer bayerischen Kleinstadt von der Schulbank weg zur Verteidigung einer strategisch bedeutungslosen Brücke abkommandiert. Nur einer überlebt den vollkommen sinnlosen Einsatz.