Wer heutzutage durch die Getränkeabteilung eines Supermarkts schlendert, wird förmlich erschlagen von der Vielzahl der dort feilgebotenen Biere. Doch in Wahrheit umfasst das Angebot nur einen Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Sorten, denn insgesamt wird die Zahl allein der deutschen Biere auf rund 5000 veranschlagt.
Weil in Deutschland gebrautes Bier nur drei Zutaten plus Hefe enthalten darf, nämlich Wasser, Malz (Gerste/Weizen) sowie Hopfen, ist diese Vielfalt beachtenswert. Sie kommt vor allem zustande, weil neben der fachlichen Kompetenz des Braumeisters die Qualität des Wassers und die verwendeten Hopfensorten eine entscheidende Rolle spielen. Heutzutage reift aus den vier vorgegebenen Ingredienzen sauberes Bier von hoher Qualität. Das war nicht immer so.
Beim Einkauf in einem Getränke-Handel fiel mir dieser Tage die Postille „Schlappeseppel-Extrablatt” in die Hände – und in diesem Werbeblatt wurde über das damalige unrühmliche Treiben mit folgenden Worten berichtet:
„Neben durchaus wohlschmeckenden, ungefährlichen Kräutern und Früchten kam oft auch richtig gewagtes Zeug wie Stechapfel, Binsenkraut und Tollkirschen in das Bier. Darüber hinaus wurde Ruß oder Pech beim Dunkelbier beigemischt. Alle diese abenteuerlichen und zum Teil tödlichen ‚Zutaten‘ sollten Aussehen, Geschmack und nicht zuletzt die berauschende Wirkung verstärken.”
Durch den Ingolstädter Erlaß wurde dem ungezügelten Brauen ein Ende gesetzt; in der Anordnung zum sauberen Bier heisst es – wenn auch nicht leicht lesbar – in der Originalfassung und mit einer Strafandrohung versehen:
„Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unn auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer stückh / dann allain Gersten / Hopfen / unn wasser / genommen unn gepraucht sölle werdn. Welher aber dise unsere Ordnung wissentlich überfaren unnd nie hallten wurde / dem sol von seiner gerichtzöbrigkait / dasselbig vas Pier / zuestraff unnachläßlich / so offt es geschicht / genommen werden.”
Am 23. April 1561 sahen sich die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt jedenfalls veranlasst, dem Wildwuchs beim Brauen mit dem Reinheitsgebot Einhalt zu gebieten. Denn weil allenthalben gepantscht wurde, hatte so mancher passionierte Biertrinker in Lebensgefahr geschwebt, ohne es auch nur zu ahnen.
PINNWAND, Quellen: „Schlappeseppel Extrablatt” (Werbezeitung der Brauerei Eder und Heylands), Wikipedia.