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Dr. Mabuses Testament ruft Goebbels auf den Plan

Fritz Lang schuf einst als Regisseur den Kriminalfilm Das Testament des Dr. Mabuse. Der Streifen gilt bis heute als Parabel auf die Naziherrschaft und wurde deshalb von Propagandaminister Dr. Joseph Goebbels umgehend verboten. Als ich vor kurzem eine DVD des Filmes entdeckte, erinnerte ich mich daran, diesen Klassiker erst vor ein einigen Monaten im deutsch-französischen Kulturkanal „arte“ gesehen zu haben. Es handelt sich um einen Kriminalfilm, der Geschichte geschrieben hat. Der Thriller von 1933 ist in Deutschland erstmals im August 1951 gezeigt worden, in Frankfurt am Main wurde er am 11. September im „Bieberbau“ an der Hauptwache gestartet.

Die jahrelange Verzögerung hatte politische Gründe. Regisseur Fritz Lang hatte den Film bereits 1932/33 in Berlin in einer deutschen und französischen Fassung gedreht, doch beide Versionen wurden wegen der von Minister Dr. Joseph Goebbels unterstellten Parabel auf die Naziherrschaft in Deutschland von den Leinwänden verbannt.

Ob eine Warnung vor dem Faschismus wirklich die Intention von Fritz Lang war, sei daheingestellt. Der Bezug zum Nazi-Regime ist zwar unübersehbar, aber Lang hatte einen generellen Abscheu vor Totalitarismus jedweder Art. Heutzutage kann der Streifen auch als Warnung vor dem internationalen Terrorismus verstanden werden. Für andere politische Konstellationen gilt das ebenso.

Fritz Lang war vielmehr von den Romanen des luxemburgischen Schriftstellers Norbert Jacques fasziniert. Sie dienten ihm als Vorlage für das spannende Thema. Bereits 1922 hatte er einem zweiteiligen Stummfilm mit dem Titel „Dr. Mabuse, der Spieler“ gedreht. Als der Tonfilm seinen Siegszug antrat, erkannte Lang instinktiv, dass sich die Gestalt des ”genialen Verbrechers“ noch kreativer und dramatischer würde darstellen lassen als es im Stummfilm möglich gewesen war.

Wie sehr Fritz Lang von der Figur des Mabuse besessen war, läßt sich daran erkennen, dass sich auch sein letzter Film 1960 mit dem Auftritt des Verbrechers beschäftigte. In dem Spätwerk „Die 1000 Augen des Dr. Mabuse“ läßt Lang den diabolischen Dr. Mabuse noch einmal sein kriminelles Geschäft verrichten; dabei agiert der Bösewicht gegen die Medien und eine totale Überwachungsgesellschaft.

Seiner Zeit weit voraus

Rund fünfundachzig Jahre nach dem Erscheinen wirkt Das Testament des Dr. Mabuse inmitten der Schwemme brutalster Tatort-Reißer und anderer auf Mord und Totschlag spezialisierter Fernseh-Krimis eher betulich, was allerdings seiner künstlerische Meisterschaft nichts anhaben kann. Der Film war seiner Zeit weit voraus.

Es handelt sich um die Geschichte eines Mannes, der zwar schon seit langem in einer psychiatrischen Heilanstalt lebt, aber mit Hilfe eines von ihm beeinflussten und manipulierten Arztes Angst und Entsetzen in der Welt verbreitet. Als dieser Dr. Mabuse dann stirbt, treibt der Klinikchef weiter sein Unwesen: und als Kriminalkommissar Lohmann ihm doch auf die Schliche kommt, verfällt auch der Mediziner dem Wahnsinn. Die gerade an die Macht gekommen Nazis hatten jedenfalls Angst vor dem suggestiv inszenierter Thriller. Der Kritiker Alfred Happ begründete das im September 1951 nach der Aufführung in der Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ schlüssig:

„Die Essenz dieses Films ist, dass ein Wahnsinniger Gesunde so unter seinen Einfluss bringen (kann), dass sie in seinem hypnotischen Auftrag Verbrechen begehen. Propagandaminister Goebbels’ Köpfchen begriff, dass eine solche Essenz nicht unter die Leute kommen durfte, und verbot den Film.“

Weltpremiere der französischen Fassung war am 12. April 1933 in Paris, in Österreich wurde der Streifen am 12. Mai 1933 gestartet, die westdeutsche Erstaufführung war am 24. August 1951, in Frankfurt war der Film ab 11. September 1951 im Bieberbau zu sehen.

Daten 

Das Testament des Dr. Mabuse  ist eine Literaturverfilmung aus dem Jahr 1932/33. Der Streifen (Nero-Film) im Erstverleih der Constantin nach einem von Regisseur Fritz Lang angeregten Roman von Norbert Jaques ist ein ScienceFiction-Thriller aus Deutschland und hat eine Länge von 122 Minuten; er wurde gleichzeitig in einer deutschen und französischen Fassung produziert.

Regie führte Fritz Lang. Unter seiner Leitung spielen Rudolf Klein-Rogge (Dr. Mabuse), Oscar Beregi (Professor Braun, Leiter einer Nervenklinik), Theodor Loos (Brauns Assistent Dr. Kramm), Otto Wernicke (Kriminalkommissar Lohmann), Klaus Pohl (Kriminalassistent Müller), Wera Liessem (Lilli), Karl Meixner (Hofmeister), Camilla Spira (Juwelen-Anna), Theo Lingen (Karetzky), Paul Henckels (Litograph), Gustav Diessl (Kent), Rudolf Schündler (Hardy), Karl Meixner (Hofmeister). Das Drehbuch stammte von Thea von Harbou, an der Kamera standen Fritz Arno Wagner und Karl Vash, die Musik komponierte Hans Erdmann.

Der Vollständigkeit halber seien hier außer den beiden Mabuse-Filmen von Fritz Lang (1933/1960) weitere Streifen mit dem „Titelhelden“ Dr. Mabuse aufgelistet: Im Jahr 1961 erschien „Im Stahlnetz des Dr. Mabuse“, 1962 folgte „Die unsichtbaren Krallen des Dr. Mabuse“, im gleichen Jahr noch einmal „Das Testament des Dr. Mabuse“, 1963  „Scotand Yard jagt Dr. Mabuse“  und ein Jahr später „Die Todesstrahlen des Dr. Mabuse“.  Es waren allesamt Filme ohne Belang, die den letzten Fritz-Lang-Film aus 1960 lediglich als Vehikel für das Kassengeschäft benutzten.