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Zeitgeschichte

Offene Fragen zum Tod am Galgen im Odenwald

Düstere Kapitel überschatten die deutsche Geschichte: auch bei Todesurteilen. Die Jahre zwischen 1933 und 1945 sind ein Beispiel dafür. In früheren Zeiten war die Gerichtsbarkeit ebenfalls nicht zimperlich, wenn es darum ging, Menschen das Leben zu stehlen. Eine Hinrichtungsstätte im südlichen Odenwald legt Zeugnis davon ab. Der Galgen steht unter Lindenbäumen auf einer kleinen Anhöhe nordwestlich von Beerfelden, Hauptort der 2018 neu geschaffenen Gemeinde Oberzent, und wird seiner Bauweise wegen auch als „dreischläfriger Galgen“ bezeichnet. Das rote Sandstein-Gerüst ragt fünf Meter in die Höhe und ersetzte 1597 einen morschen Holzgalgen. 

Als Autofahrer habe ich auf dem Weg von Eberbach nach Lindenfels hinter Beerfelden angehalten, stehe am Galgen und werde von einem mulmigen Gefühl beschlichen. Die Vergangenheit ist fast greifbar nah. Ein Ausflug, der eigentlich dem Spaß dienen sollte, macht mich nachdenklich und lässt das düstere Mittelalter an mich heran. Ein Thema, das bewegt und noch erforscht wird, so schwierig sich das auch meist gestaltet.

Vor dem Galgen berichtet ein Gedenkstein in kurzen Worten über eine Frau, lapidar als „Zigeunerin“ bezeichnet, die als Letzte hingerichtet worden ist. Um ihr krankes Kind zu retten, soll sie ein Huhn und zwei Laib Brot gestohlen haben. Als ich diese Worte lese, läuft es mir kalt über den Rücken bei dem Gedanken an die unbarmherzige Gerichtsbarkeit, mich schaudert. Doch stimmt die Geschichte überhaupt?

Burgenforscher und Odenwald-Historiker Thomas Steinmetz hat dazu eine klare Meinung: 

Am Beerfelder Galgen wurde keine einzige nachweisliche Hinrichtung ausgeführt. Die im Odenwald bekannte Geschichte von der Zigeunerin mit dem Huhn und den Broten ist ein frei erfundenes Märchen.“ 

Steinmetz weist darauf hin, dass die Grafen von Erbach menschenfreundliche Landesherren gewesen seien. Von zirka 1580 bis 1806 seien aus der Grafschaft zehn Todesurteile bekannt. Viel zu viele finde ich für den Zeitraum von 26 Jahren. Allerdings existieren keine Niederschriften über Urteile oder Vollstreckungen seit bei einem Großbrand in Beerfelden 1810 alle schriftlichen Unterlagen vernichtet worden sind. 

Spekulation und Sagengestalten

Unter diesen Umständen bleibt vieles Spekulation oder ist mit Sagen verknüpft. Eine davon erzählt mir ein vorbeikommender Bauer, doch seine Worte klingen eher „märchenhaft“. Ein Mann namens Kaspar Sachs sollte demnach gehängt werden, weil er in der Grafschaft beim Wildern einen Hirschen erlegt hatte. Der Deliquent habe darum gebeten, den Strick wegen seines Kropfes nicht allzu eng zu knüpfen. Dem Wunsch sei entsprochen worden. Als Sachs gerichtet werden sollte, rutschte er mit dem Kopf aus der Schlinge, stürzte zu Boden und nur seine Nase wurde lädiert. Der anwesende Richter habe mild geurteilt, denn weil der Übeltäter tatsächlich gehängt worden sei, sei auch dem Gesetz entsprochen worden. Er habe Kaspar Sachs laufen lassen. Dichtung oder Wahrheit? frage ich. Der Bauer schmunzelnd: „Wer weiß das schon?“

Gedenkstein am Galgen. (Foto: Imago Images/Martin Werner)

Was man allerdings weiß: den Grafen von Erbach wurde 1806 die Gerichtsbarkeit durch napoleonisches Recht entzogen. Die Todesstrafe durfte nicht mehr verhängt werden. Der Beerfelder Galgen stand deshalb 1816 zum Abriss bereit, doch die Anordnung des Großherzogs von Darmstadt zum Schleifen des Monstrums wurde ignoriert, aus welchen Gründen auch immer. Und so steht der „Dreischläfrige“ heute noch als Wanderziel und Touristen-Attraktion am Wegesrand. Gibt es den Gedenkstein nur aus diesem Grund?