Frühjahr 1951. In Frankfurt hagelt es Proteste gegen den Filmregisseur Veit Harlan, der 1940 den antisemitischen Hetzfilm „Jud Süß“ gedreht hatte und dessen erstes Nachkriegsmelodram („Unsterbliche Geliebte“) im Metro im Schwan gezeigt werden sollte. Die Schlagzeilen der Tageszeitung „Frankfurter Rundschau“ spiegeln das wider. Harlan, „eine der Galionsfiguren des Nazifilms“, wie der Filmhistoriker Rudolf Worschech in einem Beitrag über das Nachkriegskino vermerkt, war nach 1945 zunächst nur mit einem Berufsverbot belegt worden. Die „Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes“ (VVN) und auch die „Notgemeinschaft der durch die Nürnberger Gesetze Betroffenen“ hatten den Regisseur wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ angezeigt, doch im April 1949 sprach ihn das Hamburger Landgericht mangels Beweises frei.
Das Urteil wurde ein Jahr später in einer Revisionsverhandlung bestätigt; und immerhin erklärte das Gericht, der Film erfülle sowohl objektiv als auch subjektiv den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Für Harlan war gleichwohl der Weg frei, um in sein altes Metier zurückzukehren. Als ersten Film nahm er das Melodram „Unsterbliche Geliebte“ in Angriff und dieser Streifen sollte am 24. Februar 1951 im „Metro in Schwan“ in Frankfurt anlaufen. Viele Menschen in Deutschland wollten die jüngste Vergangenheit schnell vergessen, gleichwohl gab es viele politisch Engagierte, die sich gegen das Comeback von Harlan aussprachen.
Einen Tag vor der geplanten Aufführung in Frankfurt veröffentlichte die „Frankfurter Rundschau“ eine Nachricht, der zufolge sich Vertreter der Sozialdemokratischen Partei, vieler Jugendorganisationen, der Gewerkschaft, und der „Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit“ bei einer Zusammenkunft mit Vertretern der Filmwirtschaft scharf gegen die geplante Aufführung im „Metro im Schwan“ ausgesprochen hatten.
Unruhen
In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die Gewerkschaften bereits beim Hessischen Innenministerium, beim Frankfurter Oberbürgermeister Dr. Walter Kolb und Polizeipräsident Klapproth vorstellig geworden und vor möglichen Unruhen gewarnt hatten. SPD-Mann Schröder bezeichnete die Aufführung gerade für Frankfurt und seine mit den jüdischen Mitbürgern eng verknüpfte große Tradition als „ausgesprochene Provokation“.
Auf den Einwand von Vertretern der Filmwirtschaft, Veit Harlan sei schließlich von den Gerichten freigesprochen worden, und man sei außerdem vertraglich zur Vorführung des Films verpflichtet, erwiderte Max Kahn von der „Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit“, Filmangelegenheiten seien eben nicht nur Rechtsfragen, sondern auch „Fragen des guten Geschmacks und der moralischen Haltung.“
Theaterbesitzer Friedrich Wollenberg lenkte zusammen mit dem Herzog- Filmverleih zunächst ein und verschob die Aufführung. Trotzdem kam es im Verlauf der nächsten Wochen wegen eines neuen Vorführtermins zu zahlreichen Auseinandersetzungen. Bei einem Diskussionsabend im „Seminar für Politik“ kam es zu harten Konfrontationen. Der Filmkritiker Dieter Fritko stellte dabei fest, dass es in diesem Fall nicht um Fragen des Geschäfts, von formaler Justiz oder der Massenwirkung gehe, sondern einzig und allein um die Frage der inneren Anständigkeit.
Brief
Auch die Stadtverordneten beschäftigten sich mit dem Harlan-Film. Vertreter der CDU, der SPD, der KPD protestierten gegen die Aufführung, die FDP nahm eine eher zwiespältige Haltung ein. Jugendorganisationen forderten in einem Offenen Brief von Theaterbesitzer Wollenberg die Nichtaufführung. Der Filmverleih, außerdem eine so genannte „Vereinigung zur Wahrung demokratischer Rechte“ und der Kinobesitzer starteten eine Postkartenaktion, in der die Bürger aufgerufen wurden, sich zu äußern. Über 100.000 Postkarten wurden in verschiedenen Stadtteilen verteilt, doch nur 35 Prozent der Empfänger nahmen an der Abstimmung teil. Davon sprachen sich allerdings 88,6 Prozent für und 10,9 Prozent gegen eine Aufführung aus.
Metro-Besitzer Wollenberg sah sich Anfang April 1951 veranlasst, in einem Offenen Brief an die „Frankfurter Rundschau“ mitzuteilen, er habe den Film vorläufig zurückgestellt, zeigte sich indessen nicht kompromissbereit. Es sei schließlich keine Frage des Taktgefühls, sondern „es ist die Frage, inwieweit dem Theaterbesitzer die politische Verantwortung für einen Film aufgebürdet werden kann, wenn die dazu berufenen behördlichen Instanzen bereits entschieden haben.“
Oberbürgermeister Kolb
Nach monatelangem Tauziehen zwischen der Filmwirtschaft Kirchenleitungen, Jugendverbänden, Gewerkschaften und Parteien plante der Herzog-Filmverleih dann, die „Unsterbliche Geliebte“ Ostern 1952 in mehreren Filmtheatern der Stadt gleichzeitig anlaufen zu lassen, doch weil weitere Kundgebungen und Proteste gegen die Aufführung angekündigt wurden, entschloss sich Oberbürgermeister Kolb in seiner Eigenschaft als oberster Chef der Polizei, die Aufführung zu untersagen.
In der Begründung wurde unter anderem angeführt, die Bevölkerung habe wiederholt ihren Unwillen über die Aufführung ausgedrückt. Die geplante Aufführung in 13 Filmtheatern würde es darüber hinaus der Polizei unmöglich machen, im Hinblick auf die angekündigten Drohungen und Gewaltmaßnahmen die Ruhe und Sicherheit aufrecht zu erhalten. Der Herzog-Filmverleih erhob gegen das Verbot Einspruch, man verstieg sich sogar zu der absurden Behauptung, die Protestaktionen gegen Harlan seien als „zweite Kristallnacht“ von der „Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit“, inszeniert worden.
Diese Provokation wurde auch auf einer von den betroffenen Filmtheatern organisierten Versammlung wiederholt, worauf anwesende Presseleute und Vertreter der Stadtverwaltung aus Protest den Raum verließen.
Im Juli 1952 entschied schließlich der Einspruchsausschuss der Stadt Frankfurt über die Beschwerde der 13 Lichtspieltheater gegen das Aufführungsverbot von OB Kolb. Der Ausschuss kam zwar zu dem Schluss, die Aufführung des Harlan-Films hätte die demokratische Grundauffassung verletzt, hauptsächlich wurde jedoch die Rechtmäßigkeit des Verbots mit formalen Argumenten im Hinblick auf die Sicherheit begründet.
Am 6. März 1953 lief der Film dann in mehreren Frankfurter Stadtteilkinos an, allerdings mit der Auflage, keine Werbung zu betreiben. Gleichwohl kam es wieder zu Demonstrationen, Zerstörungen und Festnahmen, worauf OB Kolb einen Tag später ein generelles Verbot für Aufführungen von Harlan-Filmen erließ. Der Herzog-Filmverleih stellte Schadenersatzforderungen an die Stadt und nach formaljuristischem Hickhack kam es schließlich im Jahr 1953 zwischen dem Verleih und der Stadt zu einem Vergleich in dieser Sache.
Restauration
Es ging bei den Protesten nicht um den Film „Unsterbliche Geliebte“, sondern einzig und allein um die Haltung von Veit Harlan. Erstaunlich ist, warum Filmproduzent Hans Domnick den Regisseur bei dessen belasteter Vergangenheit überhaupt mit der Regiearbeit betraut hatte. Doch die Produktion stand wohl exemplarisch für die politische Restauration in der Bundesrepublik.
Auch dass der Film- und Theatermann Alexander Golling, dessen unverhohlene Sympathien mit den Nazis ihm den Spitznamen „der braune Theaterfürst von München“ eingetragen hatte, mit einer tragenden Rolle betraut worden war, spricht Bände. Bei der Entnazifizierung war Golling von einer Münchener Spruchkammer als „Belasteter“ eingestuft worden.
Die Unsterbliche Geliebte selbst war eine melodramatische Literaturverfilmung (nach einer Novelle von Theodor Storm). Hergestellt wurde der Streifen von den Produktionsfirma Hans Domnick, verliehen von der Herzog-Film GmbH. Der Film hatte eine Länge von 108 Minuten. Unter der Regie von Veit Harlan spielten Kristina Söderbaum (als Katharina von Hollstein), Alexander Golling (als Wulf von Hollstein), Franz Schafheitlin (als Talma), Hans Holt (als Johannes S.), Hermann Schomberg (als Pfarrer Georg Bonnix). Weitere Mitwirkende waren Otto Gebühr, Tilo von Berlepsch, Eduard Marks und Paul Weber. Regisseur Harlan schrieb auch das Drehbuch, an der Kamera stand Werner Krien. Die Musik war von Wolfgang Zeller.
PINNWAND: Quellen u.a. Archiv der „Frankfurter Rundschau“, Rudolf Worschech (zitiert aus „Aspekte der Kinoentwicklung in Frankfurt in der Schriftenreihe „Lebende Bilder einer Stadt“, Deutsches Filmuseum) Wikipedia.